Trauung

1. Voraussetzungen

Voraussetzung für die evangelische Trauung ist die standesamtliche Trauung.

Mindestens einer der beiden Ehepartner muss Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche sein. Bei konfessionverschiedenen Paaren kann der Gottesdienst in Zusammenarbeit mit einem Geistlichen der anderen Konfession gestaltet werden.

Paare, die nicht auf dem Gebiet der Kirchengemeinde Stammbach-Mannsflur wohnen, benötigen für die Trauung eine Bescheinigung, das sog. Dimissoriale, das sie durch ihr Wohnsitzpfarramt bekommen. Ähnliches gilt für Pfarrer, die von auswärts kommen und hier eine Trauung halten wollen. Diese benötigen eine Genehmigung durch unsere Kirchengemeinde, die sog. Zession.

2. Terminvereinbarung und Anmeldung

Bitte fragen Sie über das Pfarramt frühzeitig nach möglichen Terminen bei der zuständigen Pfarrerin, dem zuständigen Pfarrer (siehe Sprengeleinteilung nach Wohnadresse)! Besonders im Sommer sind Samstagstermine aus verschiedenen Gründen nicht frei verfügbar (z. B. Gemeindeausflug, Konfirmandenwochenende, Urlaub etc.). Bevor Sie das Gasthaus buchen und die Einladungen verschicken, sollten Sie also die Terminzusage für die kirchliche Trauung haben!

Für die Anmeldung zur kirchlichen Trauung muss entweder die Anmeldung beim Standesamt oder, falls bereits vorhanden, die Eheurkunde in Kopie vorgelegt werden. In Ihrem Stammbuch wird die kirchliche Trauung ebenfalls eingetragen.

3. Traugespräch

Zum persönlichen Kennenlernen, zur Vorbereitung des Traugottesdienstes und zur Klärung aller weiteren Fragen führt der/die zuständige Pfarrer/in in den Monaten vor der Trauung etwa zwei Gespräche mit Ihnen.

Dabei wird auch ein für Sie passender Trauspruch aus der Bibel ausgesucht. Über diesen Spruch wird i.d.R. auch die Trauansprache gehalten.

4. Gottesdienstgestaltung

Der Ablauf der evangelischen Trauung ist festgelegt: Im Zentrum steht das Verlesen biblischer Texte zu Liebe und Ehe, darauf folgt das Trauversprechen mit dem Ringwechsel, den Abschluss bildet der Trausegen für das Paar. Gerahmt wird die Trauung von Eingangs- und Schlussgebet (Fürbitten mit Vaterunser) sowie gemeinsam gesungenen Liedern. Die musikalische Gestaltung übernimmt die Organistin/ der Organist der Kirchengemeinde. Zusätzlich kann das Brautpaar in Absprache mit dem Pfarrer, der Pfarrerin z. B. eine/n Gesangssolist/in mitbringen.

5. Gebühren

Für ein kirchliche Trauung erheben wir eine Gebühr von 66,- Euro (Verwaltung, Mesnerdienst, Reinigung), dazu 35,- Euro für den Orgeldienst. Der Dienst der Pfarrerin, des Pfarrers wird durch die Kirchensteuer bezahlt!